Tags: Lizenzierung, Desktop-Virtualisierung
Ursprünglich hieß VECD „Vista Enterprise Centralized Desktop“. Das „V“ behielt Microsoft bei, nur wurde aus „Vista“ inzwischen „Virtual“, also steht das Kürzel nun für „Virtual Enterprise Centralized Desktop“. VECD beinhaltet eine Lizenz, welche die Windows-Nutzung nicht pro Betriebssystem-Installation, sondern pro Client zählt, der per VDI darauf Zugriff erhält.
Von einem lizensierten Gerät aus darf man auf bis zu vier parallel laufende VDI-Instanzen zugreifen. Auf den VDI-Servern dürfen beliebig viele Windows 7 Enterprise oder Vorgängerversionen wie etwa Windows XP Professional installiert werden. Microsoft stellt hierfür Volumenlizenzschlüssel zur Verfügung. Angesichts dieser auf den ersten Blick sehr liberal klingenden Lizensierung ist der Blick auf das Kleingedruckte interessant, und die dort enthaltenen Bedingungen haben es in sich.
Lizenz pro bereit gehaltenem Gerät
Die VECD-Lizenz ist gerätebasiert. Das bedeutet, jedes Gerät, von dem aus auf eine VDI-Instanz zugegriffen wird, muss lizensiert sein. Dabei spielt keine Rolle, ob diese Zugriffe gleichzeitig erfolgen. Sind in der Firma etwa mehr Computer vorhanden als VDI-Nutzer, benötigen diese auch dann die volle Zahl an VECD-Lizenzen, wenn diese Benutzer zwischen den Computern wechseln. Ein nicht lizensiertes Gerät hingegen darf nie auf eine VDI-Instanz zugreifen, auch wenn die Anzahl der Lizenzen durch die gegenwärtig zugreifenden Geräte noch nicht ausgeschöpft wird. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn freie Mitarbeiter eigene Geräte mit in die Firma bringen und auf die VDI-Umgebung zugreifen wollen: Jedes dieser Geräte muss lizensiert sein.
VECD mit oder ohne SA
Windows-PCs benötigen als Client-Lizenz VECD für SA (Software Assurance) für $23 pro Jahr, und damit Software Assurance selbst. Für Thin Clients bietet Microsoft VECD-Lizenzen ohne SA an, die jährlich $110 kosten. Achtung: Es ist nicht möglich, voll ausgestattete Windows-PCs ohne SA nur für VECD zu lizensieren. Dies erlaubt Microsoft nur für firmeneigene Geräte mit einem Thin-Client-Betriebssystem, wie etwa Windows XP embedded, Windows CE oder Linux. Die einzige Ausnahme sind nicht firmeneigene PCs, etwa mitgebrachte Geräte freier Mitarbeiter.
Heimnutzung: Lizenzeinschränkung pro Benutzer
Für die Heimnutzung verlangen die Lizenzbestimmungen, dass der gerätebasierten Lizenz außerdem ein bestimmter Benutzer namentlich zugeordnet wird. Nur dieser „primäre Nutzer“ des Client-Gerätes hat das Recht, auch vom heimischen PC aus auf die VDI-Umgebung zuzugreifen.
Zusätzliche Lizenzen
Auch wenn die Nutzung des virtuellen Windows selbst mit der VECD-Lizenz abgegolten ist, für andere Software wie etwa Office trifft das nicht zu. Hier gelten sogar besondere Anforderungen: Alle Microsoft-Office-Installationen auf VDI-Instanzen müssen SA- oder volumenlizensiert sein, andere sind nicht zulässig. Laufen die VDI-Server auf Basis des Windows Servers (2008), sind außerdem gegebenenfalls Client-Access-Lizenzen (CAL) zu erwerben; sie sind nicht in der VECD-Lizenz enthalten.
Fazit: Vorsicht walten lassen
Auf ein per P2V-Tool virtualisiertes ehemaliges Desktop-Windows dürfen Sie noch zu eventuellen Restore-Zwecken oder per VHD-Boot zugreifen, per VDI ist es auf jeden Fall illegal, auch kann ein darin installiertes MS Office ein weiterer Lizenzverstoß sein. In vielen Firmen geht man aus Unkenntnis mit derlei Praktiken locker um, ohne sich der Lizenzverstöße bewusst zu sein – die Migration ist technisch einfach, die Gesamtzahl der Windows-Installationen im Unternehmen ändert sich ja nicht, und kaum ein P2V-Tool weist auf potentielle Lizenzprobleme hin. Umgekehrt warten viele Firmen mit einer strategischen Virtualisierungsentscheidung noch ab – der Zwang zu SA bei der VECD-Lizensierung wird oft als VDI-Verhinderungsstrategie seitens Microsoft empfunden. Microsoft selbst sieht die Ursachen für die VDI-Stagnation beim Kunden und veröffentlicht auf seiner Virtualization-Web-Seite einen diesbezüglichen Report (PDF).
Auch wenn man die Lizenzbedingungen genau studiert hat, bleiben Fragen offen: Beispielsweise spricht Microsoft in einem Dokument von Thin Clients als Geräten, die „unzulänglich für die Ausführung eines Windows-Clientbetriebssystems“ sind. Hier etwa gilt es sich abzusichern, etwa was den Status von Linux-Computern betrifft, die durchaus fähig zur Ausführung eines Desktop-Windows wären. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, sich vor dem Deployment von Windows auf die VDI unabhängig lizenzrechtlich beraten zu lassen, um solche und andere Grenzfälle zu erkennen und Lizenzprobleme zu vermeiden.
Update: Wie bereits Ende Januar angekündigt, ändert Microsoft die Lizenzbedingungen ab dem 1. Juli 2010. Die VECD-Lizenz heißt dann Windows Virtual Desktop Access (Windows VDA).
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