Tags: Cloud, Amazon Web Services, Azure, Compliance
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft. Die GDPR (General Data Protection Regulation), so der englische Begriff, sieht deutlich schärfere Regelungen vor, was den Umgang mit personenbezogenen Daten betrifft. Amazon Web Services (AWS) hat angekündigt, dass alle AWS-Services die Anforderungen der GDPR erfüllen werden, wenn diese in Kraft tritt.
Nutzern von AWS-Cloud-Diensten stellt Amazon Web Services beispielsweise ab sofort eine neue Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA – Data Processing Agreement) zur Verfügung. Sie ist auf die GDPR abgestimmt.
Vorgaben der GDPR
Die GDPR sieht unter anderem Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens vor, wenn dieses gegen Datenschutzbestimmungen verstößt. Außerdem müssen Firmen, auch AWS, bei der Implementierung neuer IT-Dienste den Aspekt Datenschutz berücksichtigen und regelmäßig Audits durchführen.
Eine weitere Vorgabe ist, dass ein Gesamtkonzept zur Einhaltung des Datenschutzes vorhanden ist. Das betrifft Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen, aber auch Firmen, die solche Daten im Auftrag eines Kunden speichern und verarbeiten. Letzteres gilt beispielsweise für Cloud-Service-Provider.
Einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung gibt dieser Beitrag von Haufe Online.
Angebote von AWS
In diesem Blog-Beitrag hat AWS einige Services aufgeführt, mit deren Hilfe Nutzer der Cloud-Dienste des Unternehmens die Datenschutz-Grundverordnung einhalten können. Einer dieser Dienste ist Cloud Trail. Damit können Administratoren und IT-Sicherheitsfachleute nachvollziehen, welche API-Aufrufe (Application Application Programming) über die AWS-Management-Konsole, Command-Line-Tools und andere AWS-Services erfolgen.
Eine weitere Maßnahme ist die Wahl der Region, in der Daten gespeichert werden dürfen. Nutzer können beispielsweise festlegen, in welchen Rechenzentren solche Informationen vorgehalten werden, etwa in eu-central-1 (Frankfurt / Main) oder eu-west-1 (Irland).
Microsoft: Cloud-Daten unter Aufsicht von T-Systems
Noch einen Schritt weiter geht Microsoft. Das Unternehmen bietet über Rechenzentren in Magdeburg und Frankfurt am Main Cloud-Dienste speziell für deutsche Nutzer an. Die Kundendaten werden von einem Treuhänder verwaltet, dem deutschen IT-Haus T-Systems.
Weitere Informationen zur GDPR und Microsoft-Cloud-Services hat Microsoft auf dieser Web-Seite bereitgestellt.
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Bei der Zeitschrift "Network World" war Reder als stellvertretender Chefredakteur tätig. Von 2006 bis 2010 baute er die Online-Ausgabe "Network Computing" auf.
Derzeit ist Bernd Reder als freier Autor für diverse Print- und Online-Medien sowie für Firmen und PR-Agenturen aktiv.
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