VMware beschränkt Lizenzen auf maximal 32 Kerne pro CPU


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    Teaser Lizenz-ManagementVMware gehört zu den Her­stellern, die ihre Soft­ware noch pro Prozessor lizen­zieren. Daher gab es für Anwender bis dato den Anreiz, CPUs mit einer mög­lichst  großen Zahl an Rechen­kernen zu nutzen, um Lizenz­kosten zu sparen. Dem schiebt VMware nun einen Riegel vor und be­schränkt eine Lizenz auf 32 Cores.

    In der Ankündigung betont VMware, dass es grundsätzlich an der Lizenzierung pro CPU festhalte und diese bloß auf 32 CPU-Kerne beschränke. De facto schwenkt der Hersteller damit aber auf ein Pro-Core-Modell um, weil für jeweils 32 Kerne eine Lizenz fällig wird.

    Lizenzierungsbeispiele nach dem neuen Modell mit dem 32-Core-Limit (Quelle: VMware)

    Erwirbt ein Anwender zum Beispiel vSphere für einen Server, dessen CPUs 48 Cores aufweisen, dann muss er für die überschüssigen 16 Kerne eines jeden Prozessors eine zweite Lizenz kaufen. Der Unterschied zum Modell von Windows Server besteht lediglich darin, dass Microsoft die Lizenzen in kleineren Paketen abgibt, nämlich jeweils für 2 Kerne.

    Physische Cores als Bezugsgröße

    Auf eine Mindest­abnahme­menge nach dem Muster von Microsoft, bei dem man als Minimum pro CPU 4 Lizenzen erwerben muss, kann VMware bei seinen 32-Core-Paketen verzichten. Beide Anbieter orientieren sich übrigens an physischen Kernen, nicht an Hyperthreading oder vCPUs.

    Für die Änderung führt der Hersteller mehrere Gründe an, die allesamt nicht sonderlich plausibel sind. So soll das Core-Limit die Preise von VMware mit denen anderer Anbieter leichter vergleichbar machen, wenn diese pro CPU abrechnen. Für diesen Zweck teilt man aber wie bisher einfach den Lizenzpreis durch die Zahl der tatsächlichen Cores.

    Außerdem beschwichtigt VMware die Kunden damit, dass die Umstellung die große Mehrheit von ihnen nicht betreffe. Vielmehr reagiere man auf den absehbaren Trend im Hardware-Markt zu einer größeren Core-Dichte bei Prozessoren.

    Übergangsregelung

    Die neuen Lizenzregeln treten mit dem 2. April 2020 in Kraft. Der Hersteller räumt Unternehmen aber noch eine Frist bis zum 30. April ein, um Lizenzen noch nach dem alten Modell zu erwerben. Er knüpft dies jedoch an einige Auflagen:

    • Nachweis, dass die betreffenden Server vor dem 30. April angeschafft wurden
    • Aktiver Wartungsvertrag (Service and Support, SnS) zum Zeitpunkt der Anfrage
    • Bei Verlängerung des Wartungs­vertrags müssen Kunden einen solchen auch für die "kostenlosen" Lizenzen abschließen, also für jene, welche die Kerne jenseits des 32er-Limits abdecken.

    Tool zur Berechnung von Cores

    Zeitgleich mit der Änderung der Lizenz­bedingungen veröffentlichte VMware ein PowerCLI-basiertes Tool, das die Zahl der installierten Kerne erfasst. Das Script verbindet sich mit einem vCenter-Server und durchläuft alle dort registrierten Hosts und Cluster.

    Anwender können damit erkennen, ob sie zukünftig beim Upgrade auf eine Major Version zusätzliche Lizenzen benötigen. Dann stellt sich für sie die Frage, ob es günstiger ist, in weitere Server mit weniger als 32 Kernen pro Core oder in leistungs­fähigere Hardware plus zusätzliche VMware-Lizenzen zu investieren.

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    Bild von Wolfgang Sommergut

    Wolfgang Sommergut hat lang­jährige Erfahrung als Fach­autor, Berater und Kon­ferenz­sprecher zu ver­schie­denen Themen der IT. Da­ne­ben war er als System­ad­mi­ni­stra­tor und Con­sultant tätig.
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