Tags: Web-Browser, Gruppenrichtlinien
Diverse Websites fragen regelmäßig an, ob die Benutzer von ihnen Benachrichtigungen erhalten möchten. In verwalteten Umgebungen kann man dieses Feature via Gruppenrichtlinien abschalten. Sowohl Chromium-basierte Browser als auch Firefox erlauben dabei ein White- und ein Blacklisting von Websites.
Mit Hilfe von Benachrichtigungen können Websites auf sich aufmerksam machen, zum Teil sogar dann, wenn sie im Browser gar nicht geöffnet sind. Typische Kandidaten dafür sind News-Channels oder Web-Mailer, die den Eingang von neuen Nachrichten auf diese Weise kundtun.
In professionellen Umgebungen kann dies als störend empfunden werden. Wenn Benutzer der Anfrage versehentlich zustimmen, dann sind technisch weniger versierte Mitarbeiter oft nicht in der Lage, die Erlaubnis für Benachrichtigungen in der Einstellungen des Browsers zu widerrufen.
Benachrichtigungen über die GUI konfigurieren
Die interaktive Konfiguration der Benachrichtigungen findet sich bei Google Chrome in den Einstellungen unter Datenschutz und Sicherheit => Website-Einstellungen => Benachrichtigungen (chrome://settings/content/notifications) und bei Edge unter Cookies und Websiteberechtigungen => Benachrichtigungen (edge://settings/content/notifications).
Bei Firefox konfiguriert man die betreffenden Einstellungen unter Datenschutz & Sicherheit => Berechtigungen (about:preferences#privacy).
Google Chrome und Firefox bieten dort explizit die Möglichkeit, Benachrichtigungen zu blockieren.
Microsoft geht hier mit der Option "Vor dem Senden fragen (empfohlen)" eigene Wege. Wenn man diese Einstellung deaktiviert, dann blockiert man Anfragen für Benachrichtigungen.
Firefox bietet sowohl eine Option für das permanente Deaktivieren von Benachrichtigungen als auch für ein Blockieren bis zum nächsten Neustart.
Entscheidet man sich für das Blockieren, dann kann man bestimmte Websites davon ausnehmen.
In Chrome und Edge klickt man dafür auf das Vorhängeschloss-Symbol links von der Adressleiste und lässt unter Website-Einstellungen bzw. Berechtigungen für diese Website die Nachrichten der betreffenden Website zu.
In Firefox kann man Websites erst in die Liste aufnehmen und ihnen Berechtigungen erteilen bzw. verweigern, wenn diese eine Benachrichtigung senden wollen.
Benachrichtigungen über Gruppenrichtlinien steuern
Für die Chromium-basierten Browser finden sich die betreffenden Richtlinien im Zweig Benutzerkonfiguration unter Inhaltseinstellungen.
Um Benachrichtigungen zu blockieren, aktiviert man Standardeinstellung für Benachrichtigung (Chrome) bzw. Standard-Benachrichtigungseinstellung (Edge) und wählt dort Anzeige von Desktop-Benachrichtigungen für keine Website zulassen bzw. Nicht zulassen, dass Websites Desktopbenachrichtigungen anzeigen.
Ergänzend dazu kann man unter Benachrichtigungen auf diesen Websites zulassen (Chrome) bzw. Benachrichtigungen auf bestimmten Websites zulassen (Edge) Ausnahmen definieren.
Die komplementären Optionen Benachrichtigungen auf diesen Websites blockieren (Chrome) bzw. Benachrichtigungen auf bestimmten Websites zulassen (Edge) sind für das Blacklisting gedacht und haben nur dann einen Sinn, wenn man Benachrichtigungen standardmäßig zulässt.
Sind die Benachrichtigungen über Gruppenrichtlinien blockiert und hat man zudem Ausnahmen definiert, dann zeigt sich das im Browser dadurch, dass die Einstellungen ausgegraut und die zulässigen Websites dort hinterlegt sind.
In den Gruppenrichtlinien für Firefox konfiguriert man die Benachrichtigungen unter Berechtigungen. Dafür sind vier Einstellungen vorgesehen, eine zum Blockieren, eine für erlaubte und eine für gesperrte Seiten.
Im Unterschied zu Chrome und Edge hindert das Blockieren der Benachrichtigungen über Gruppenrichtlinien die Benutzer nicht darin, diese Einstellung zu ändern. Außerdem scheinen die Websites aus der Whitelist nicht in den Browser-Einstellungen auf.
Wenn man die per GPO konfigurierte Einstellung verpflichtend vorgeben möchte, dann muss man zusätzlich die vierte Richtlinie namens Änderung der Einstellungen verbieten aktivieren.
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