Microsoft Software Assurance: Die wichtigsten Fragen und Antworten


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    Software AssuranceAls Microsoft die Software Assurance (SA) im Mai 2001 als Teil von License 6.0 einführte, war sie als reiner Wartungs­vertrag ausgelegt. Gegen Zahlung einer regel­mäßigen Gebühr berechtigt er zum Bezug von neuen Produkt­versionen, die Micro­soft während der Vertrags­laufzeit ver­öffent­­licht. Mittler­weile ist daraus ein komplexes Sys­tem aus Update-Rechten, zusätzl­ichen Leis­tungen und exklusiven Features geworden, die sich je nach Produkt und Volumen­lizenz unterscheiden.

    Viele der Änderungen sind dadurch motiviert, dass Microsoft massiv daran interessiert ist, Kunden über ein solches Abonnement an sich zu binden. Es gewährleistet regelmäßige Einkünfte in einem sonst eher unsteten Software-Geschäft. Die Kombination aus Extra-Vergünstigungen und exklusiven Nutzungsrechten macht es nicht leicht, den Wert einer SA zu berechnen. Wer sie unbedingt vermeiden möchte, muss deshalb nachher mit kostspieligen Nachteilen büßen, und wer sie vorschnell abschließt, bekommt möglicherweise zu wenig Gegenwert für sein Geld. Die folgende FAQ soll einige Anhaltspunkte zu Microsofts Software Assurance geben.

    Wer kann eine Software Assurance abschließen?

    Die SA richtet sich an Unternehmenskunden mit gültiger Volumenlizenz für die betreffenden Produkte. Dabei besteht je nach Programm die Möglichkeit, eine SA als zusätzliche Option oder als integrierte Komponente zu wählen. So enthalten die Open-Value-Verträge und ein Enterprise Agreement bereits eine SA, während man sie zu Open License hinzukaufen muss.

    Wie hoch sind die Kosten für eine Software Assurance?

    Der Preis für die SA bemisst sich an die Kosten für die Lizenz des betreffenden Produkts. Er beträgt 25 Prozent jährlich für Server-Software und 29 Prozent pro Jahr für Betriebssysteme und Desktop-Produkte.

    Welche Vorteile bietet eine Software Assurance?

    Neben dem Erwerb des Upgrade-Rechts gewährt Microsoft noch eine lange Liste an Vergünstigungen. Dazu zählen zusätzliche Nutzungsrechte ebenso wie Trainings-Gutscheine oder erweiterter Support. Allerdings gelten längst nicht alle Vorteile für alle Produkte und Lizenztypen. Um herauszufinden, was ein Abonnement im konkreten Fall bringt, muss man die folgende Übersicht genau studieren.

    Vorteile der Software Assurance

    Wann muss man eine SA abschließen bzw. erneuern?

    Eine Software Assurance muss spätestens 90 Tage nach Erwerb eines Vollprodukts (Full Packaged Product, FPP) oder beim Kauf eines PCs mit vorinstallierter OEM-Software abgeschlossen werden. Ähnliches gilt für die Verlängerung des Vertrags. Er sollte bis zum Ende des Monats erneuert werden, in dem er abläuft. Passiert das nicht erhält der Kunde anschließend eine Gnadenfrist zwischen 30 und 90 Tagen, abhängig von der gewählten Volumenlizenz.

    Wie lange ist die Laufzeit für einen SA-Vertrag?

    Sie beträgt 2 oder 3 Jahre, abhängig von der Laufzeit der Volumenlizenz. Die Open License beispielsweise ist auf 2 Jahre begrenzt, entsprechend auch eine damit abgeschlossene SA.

    Was passiert, wenn man eine SA nicht verlängert?

    Generell gilt, dass die mit einem solchen Wartungsvertrag verbundenen Update-Rechte verloren gehen. Nach Ablauf des Vertrags müssen daher zukünftige Upgrades gekauft werden. Je nach Produkt kann das Auslaufen des Vertrags noch weitere Folgen haben. So ist der Erwerb des Desktop Optimization Pack (MDOP) an eine SA gebunden, ebenso das Recht, Windows für virtuelle Desktops (VDI) auf dem Server auszuführen (dieses musste bis vor kurzem über eine VECD erworben werden).

    Erlischt die SA, dann müssen die MDOP-Produkte aus dem Unternehmen entfernt und für den Zugriff auf virtuelle Desktops VDA-Lizenzen gekauft werden. Dem Vernehmen nach können Großkunden bei MDOP mit Microsoft über ein Buy-out verhandeln, so dass sie gegen eine entsprechende Zahlung die Software auch ohne SA weiterverwenden dürfen.

    Eine Sonderstellung nimmt Windows 7 Enterprise ein. Zwar darf es nur von SA-Kunden installiert werden, sie dürfen es aber nach Ablauf des Abonnements weiterverwenden.

    Update: Seit März 2014 kann die Enterprise Edition auch ohne Software Assurance erworben werden.

    Welche Besonderheiten gelten bei der SA für Windows 7?

    Sie bietet nicht nur wie die SA für andere Produkte optionale Zusatzleistungen, sondern fungiert quasi als Eintrittskarte für bestimmte Nutzungsszenarien und systemnahe Software. Das beginnt mit den Funktionen von Windows 7 Enterprise, das ausschließlich SA-Kunden zur Verfügung steht. Diese Version umfasst eine Reihe von Enterprise-Funktionen wie DirectAccess, Bitlocker, Applocker, BranchCache, VHD Boot sowie die mehrsprachige Oberfläche (MUI).

    Außerdem kann auch MDOP nur bei aktiver SA gekauft werden. Es enthält unter anderem App-V zu Virtualisierung von Anwendungen, das Microsoft in vielen Umgebungen als bevorzugten Mechanismus zur Auslieferung von Software propagiert.

    Ein von Analysten als besonders zukunftsträchtig erachtetes Desktop-Modell, nämlich die Ausführung der Client-Installation in einer virtuellen Maschine auf dem Server, erlaubt Microsoft ebenfalls nur SA-Kunden. Wer kein Abonnement abgeschlossen hat, muss eine Windows VDA erwerben. Das gilt übrigens nicht nur für die VDI-Nutzung, sondern auch für ein simples Remote Boot von Windows via PXE von einem File-Server.

    Besteht in jedem Fall ein Anrecht auf die neue Produktversion?

    Mit einer Software Assurance erwirbt man sich das Recht auf alle Updates einer Software, die während des Vertragszeitraums erscheint. Microsoft garantiert aber nicht, dass es während der SA-Laufzeit eine neue Version fertig stellt. Das Risiko liegt in diesem Fall voll beim Anwender. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Vista, das aufgrund mehrerer Verzögerungen fast 6 Jahre nach XP auf den Markt kam. Wer etwa 2003 eine SA abschloss, ging leer aus.

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    Wolfgang Sommergut hat lang­jährige Erfahrung als Fach­autor, Berater und Kon­ferenz­sprecher zu ver­schie­denen Themen der IT. Da­ne­ben war er als System­ad­mi­ni­stra­tor und Con­sultant tätig.
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    2 Kommentare

    Übersichtliche und nützliche Zusammenstellung zum Thema, Danke.

    Hallo,

    vielen Dank für Ihren sehr aufschlussreichen Artikel!

    Derzeit stellt sich mir die Frage wie es sich mit den Upgrade Rechten nach Ablauf der SA verhält. Bisher bin ich davon ausgegangen dass man (wie ich auch Ihrem Artikel entnehme), die Nachfolgeversionen die während einer aktiven SA Veröffentlicht werden quasi "miterwirbt" und dauerhaft nutzen darf. (auch nach Ablauf der SA)

    Nun staunte ich also nicht schlecht als nach Ablauf der unserer SA die Downloads und Produktschlüssel für die entsprechenden Nachfolge-Versionen wieder aus dem VLSC verschwanden, und man mir auf Nachfrage bei der VL-Hotline erklärte dass das Nutzungsrecht für die im SA-Zeitraum erschienenen neuen Versionen nach Ablauf der SA wieder erlöschen würde.

    Konkret geht es hierbei um damals gekaufte Lizenzen für Windows Server 2012 R2 Datacenter und die während der SA-gedeckten Zeit erhaltenen Upgrades auf Windows Server 2016 Datacenter.

    Was ist denn in diesem Fall nun richtig?

    Danke und Viele Grüße