Lizenzierung von Windows 8 für VDI: Software Assurance und Companion Device License


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    Lizenz-ManagementWas als Wartungsvertrag mit Update-Recht auf die neueste Windows-Version begonnen hatte, entwickelt sich immer mehr zu einem komplexen System aus Zusatzrechten und Bedingungen für andere Leistungen und Produkte. Der wesentliche Grund dafür sind Desktop-Virtualisierung und mobile Geräte, die Microsoft mit der Software Assurance abdecken möchte. Sie wird unter Windows 8 ausgeweitet und erhält zudem eine ergänzende Companion Device License (CDL) für bestimmte BYOD-Fälle.

    Microsoft bindet Lizenzen für Windows nach wie vor an einzelne Geräte und führt damit eine Praxis fort, die aus den 90er-Jahren stammt und den damaligen Realitäten angemessen war. Die Virtualisierung von x86-Rechnern löst aber das Betriebssystem von der Hardware und erlaubt den Zugriff auf den Desktop von verschiedenen Clients aus.

    Weiterhin Geräte-bezogene Lizenzierung

    Diese Entwicklung stellt die geräteabhängige Lizenzierung immer stärker in Frage. Beim Management der Clients hat Microsoft mit System Center 2012 bereits den Schwenk zu einem User-zentrischen Modell vollzogen, nur bei der Lizenzpolitik tut sich der Hersteller schwer mit dem Umdenken. Das Festhalten an veralteten Formen der Lizenzierung erlaubt es dem Anbieter jedoch, aus neuen Nutzungsgewohnheiten zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Das gilt übrigens auch für den Server, wo lizenzrechtliche Anachronismen den dynamischen Charakter virtueller Infrastrukturen lähmen.

    Alle Clients mit Ausnahme von Windows-PCs mit Software Assurance benötigen eine VDA für den Zugriff auf zentrale Desktops.Die letzte größere Änderung der Software Assurance erfolgte anlässlich der Veröffentlichung des Service Pack 1 für Windows 7. In ihrem Zuge löste Microsoft die ungeliebte VECD durch eine neue Lizenz namens Windows Virtual Desktop Access (VDA) ab, die den Zugriff auf Windows in zentral gehosteten virtuellen Maschinen regelt. Während sie für Thin Clients oder Rechner mit OEM-Windows gegen eine jährliche Gebühr von 100 Euro erworben werden muss, ist sie in der Software Assurance für Windows 7 bereits enthalten.

    Inkonsistente Extended Roaming Rights der VDA

    Mit einer VDA sind neben dem Zugriff auf einen Server-hosted Virtual Desktop (SHVD) noch weitere Rechte verbunden, die wichtigsten davon sind die Extended Roaming Rights. Sie erlauben Mitarbeitern, von außerhalb der Firmen-Firewall mit Geräten, die nicht dem Unternehmen gehören, auf virtuelle Enterprise-Desktops zuzugreifen.

    Nimmt dagegen ein fest angestellter oder ein freier Mitarbeiter sein privates Gerät in die Firma mit, um dort seinen zentralen Desktop zu nutzen, dann muss dafür eine VDA erworben werden. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter neben seinem primären Arbeitsgerät, also etwa einem Windows-Rechner mit Software Assurance, beispielsweise einen iPad zur Verfügung stellt, um von außerhalb der Firewall auf den virtuellen Desktop zuzugreifen. Auch dieser Fall ist nicht innerhalb der Roaming-Rechte möglich, auch hier bedarf es einer zusätzlichen VDA.

    Companion Device License für BYOD und VDI

    Bei Windows 8 ergänzt Microsoft die mit einer Software Assurance bzw. einer VDA erworbenen Rechte um weitere Regelungen. Um den Fall abzudecken, dass Mitarbeiter ihre privaten Smartphones oder Tablets in die Firma mitbringen und dort via VDI auf ihren Desktop zugreifen, führt Microsoft eine neue Lizenz unter der Bezeichnung Companion Device License (CDL) ein. Sie muss separat erworben werden, bis dato nannte Microsoft dafür noch keine Preise. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Benutzer als primäres Arbeitsgerät einen Windows-PC mit Software Assurance nutzt.

    Die CDL erlaubt die Nutzung von bis zu 4 privaten Geräten innerhalb des Unternehmens. Außerhalb der Firmenmauern ist sie nicht nötig, dort ist dieses Szenario durch die Extended Roaming Rights erlaubt. Gehört das hinter der Firewall eingesetzte Smartphone jedoch der Firma, dann muss sie dafür eine VDA erwerben.

    Ausnahme für ARM-Geräte mit Windows 8 RT

    Noch komplizierter wird die Situation dadurch, dass Microsoft eine wettbewerbsrechtlich ohnehin problematische Ausnahme für Windows 8 RT geschaffen hat. Anwender, deren primäres Arbeitsgerät ein PC ist, für den eine Software Assurance abgeschlossen wurde, benötigen demnach keine CDL für ihre privaten Geräte innerhalb der Firma, wenn diese mit ARM-Prozessoren und Windows 8 RT ausgestattet sind. Verwendet man im gleichen Fall ein Tablet mit Intel-Chip und Windows 8, dann muss man genauso wie bei einem iPad oder einem Android-Device eine CDL erwerben.

    Software Assurance gewährt Recht auf Windows To Go

    Windows 8 führt mit Windows To Go ein weiteres Feature ein, das für das Roaming gedacht ist und sich in BOYD-Szenarien einsetzen lässt. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit, Windows 8 auf einem USB-Stick zu installieren und den Rechner von dort zu starten. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine weitere Dual-Boot-Option, auch wenn technisch und lizenzrechtlich nichts dagegen spricht, Windows To Go in einer VM zu booten.

    Dieses neue Feature ist insofern an eine Software Assurance gebunden, als es nur in Windows 8 Enterprise verfügbar ist. Diese Edition wiederum kann nur zusammen mit einem Wartungsvertrag bezogen werden. Er erlaubt die Nutzung eines von der Firma auf einem USB-Stick bereitgestellten Desktops auf privaten Geräten, und zwar innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Nachdem zur Ausführung von Windows To Go entsprechend leistungsfähige PCs oder Notebooks erforderlich sind, werden diese in der Regel ohnehin schon mit dem Microsoft-Betriebssystem ausgestattet sein, so dass es hier tendenziell zu einer Überlizenzierung kommen wird.

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    Bild von Wolfgang Sommergut

    Wolfgang Sommergut hat lang­jährige Erfahrung als Fach­autor, Berater und Kon­ferenz­sprecher zu ver­schie­denen Themen der IT. Da­ne­ben war er als System­ad­mi­ni­stra­tor und Con­sultant tätig.
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