Tags: Windows 7, Lizenzierung
Vor allem Benutzer, die von XP auf Windows 7 umsteigen, müssen sich auf geänderte Lizenzbedingungen einstellen. Ein Handbuch zur Windows 7 Volumenlizenzierung (PDF) klärt über die wichtigsten Neuerungen in den Lizenzbestimmungen für Windows 7 auf, aber einige Marketing-Formulierungen verbergen wichtige Konsequenzen.
- Eine Änderung betrifft Firmen, die nicht so bald auf Windows 7 migrieren wollen. Wenn sie einen neuen PC mit vorinstalliertem Windows 7 kaufen, dann dürfen sie dieses durch eine entsprechende Edition von XP ersetzen (Downgrade-Recht). Microsoft gibt sich hier großzügiger als in der Vergangenheit, weil Kunden auch auf die vorletzte Version zurückgehen dürfen. Dieses Recht erlischt jedoch 18 Monate nach Erscheinen von Windows 7 (22.Oktober 2009), also im April 2011, oder, falls das SP1 vorher erscheint, dann zu diesem Termin.
Update: Microsoft hat das Downgrade-Recht verlängert, so dass die Rückkehr auf XP erlaubt ist, solange Windows 7 verkauft wird. - Nicht betroffen davon sind Firmen, die eine Software Assurance für das Betriebssystem oder eine Volumenlizenz erworben haben. Alle anderen müssen nach Ablauf dieser Frist für ihre OEM-Lizenzen ein Upgrade über ein Volumenprogramm beziehen oder für das vorinstallierte Windows 7 innerhalb von 90 Tagen eine Software Assurance (SA) erwerben. Damit erhalten sie ebenfalls ein zeitlich unlimitiertes Downgrade-Recht.
- Großzügiger zeigt sich Microsoft bei der Möglichkeit, Windows in lokalen virtuellen Maschinen (VMs) auszuführen. Während Vista als Host-System die Enterprise-Version voraussetzte, kann es bei Windows 7 auch XP sein. Zulässig sind wie bisher 4 Instanzen. Damit sind zwar technisch neue Konstellationen möglich, unter Kostenaspekten ändert sich aber nichts: Das Recht, Windows parallel in 4 VMs auszuführen, ist an eine Software Assurance geknüpft, die ohnehin die Nutzung der Enterprise-Edition beinhaltet.
- Ausdehnung der VECD: Virtual Enterprise Centralized Desktop wurde von Microsoft als Lizenz eingeführt, damit Benutzer auf Windows zugreifen können, das in einer VM auf dem Server läuft, also für VDI-Lösungen. Update: Sie wurde mittlerweile in Windows VDA umbenannt und ist in der Software Assurance für den Client enthalten. Wer eine solche nicht abschließen möchte, kann eine VDA nun auch für Windows-PCs kaufen.
Unter Windows 7 ist diese Lizenz nun auch für weitere Einsatzgebiete erforderlich. In der Praxis fallen nun für bestimmte Nutzungsarten zusätzliche Kosten an. Das betrifft etwa Remote-Boot-Konfiguationen, bei denen Windows aus dem Netz, in der Regel von einem File-Server geladen wird. Bisher war dieses Verfahren durch OEM- und Retail-Lizenzen abgedeckt. Ebenfalls unter die VECD fällt der Zugriff auf Blade-PCs im Rechenzentrum, einem weiteren zentralistischen Modell. Wer mithin eines der Remote-Computing-Modelle nutzt, muss eine Lizenz erwerben, die ihn für alle berechtigt, auch wenn er sie nicht benötigt. - Windows 7 Professional, Ultimate and Enterprise enthalten zusätzlich eine XP-Lizenz, um den Vista-Vorgänger in einer lokalen VM auszuführen ("XP Mode"). Allerdings mangelt es diesem an Management-Möglichkeiten, so dass Microsoft für größere Unternehmen den Einsatz von MED-V, das Bestandteil des Desktop Optimization Pack ist. Dieses ist nur für SA-Kunden verfügbar.
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2 Kommentare
...unglaublich, was sich Microsoft da wieder ausgedacht hat.
Für einen dauerhaften Überblick in diesem Dschungel von Termini wäre ein kleines Lexikon eine prima Angelegenheit.
Habe ich gerade einem Mittelstands-GF (300 User, Dr. jur.) weitergeleitet. Sein Kommentar '..na den Richter möchte ich sehen, der so einen Scheiß mitmacht..'. Meine Gedanken gingen vorher schon in die gleiche Richtung.