Was sich bei den Lizenzbestimmungen für Windows 7 ändert


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    Windows-7-EULA-DialogVor allem Benutzer, die von XP auf Windows 7 umsteigen, müssen sich auf geänderte Lizenz­bedingungen einstellen. Ein Handbuch zur Windows 7 Volu­men­lizenz­ierung (PDF) klärt über die wichtigsten Neuerungen in den Lizenzbestimmungen für Windows 7 auf, aber einige Marketing-Formulierungen verbergen wichtige Konsequenzen.

    • Eine Änderung betrifft Firmen, die nicht so bald auf Windows 7 migrieren wollen. Wenn sie einen neuen PC mit vorinstalliertem Windows 7 kaufen, dann dürfen sie dieses durch eine entsprechende Edition von XP ersetzen (Downgrade-Recht). Microsoft gibt sich hier großzügiger als in der Vergangenheit, weil Kunden auch auf die vorletzte Version zurückgehen dürfen. Dieses Recht erlischt jedoch 18 Monate nach Erscheinen von Windows 7 (22.Oktober 2009), also im April 2011, oder, falls das SP1 vorher erscheint, dann zu diesem Termin.
      Update: Microsoft hat das Downgrade-Recht verlängert, so dass die Rückkehr auf XP erlaubt ist, solange Windows 7 verkauft wird.
    • Nicht betroffen davon sind Firmen, die eine Software Assurance für das Betriebssystem oder eine Volumenlizenz erworben haben. Alle anderen müssen nach Ablauf dieser Frist für ihre OEM-Lizenzen ein Upgrade über ein Volumenprogramm beziehen oder für das vorinstallierte Windows 7 innerhalb von 90 Tagen eine Software Assurance (SA) erwerben. Damit erhalten sie ebenfalls ein zeitlich unlimitiertes Downgrade-Recht.
    • Großzügiger zeigt sich Microsoft bei der Möglichkeit, Windows in lokalen virtuellen Maschinen (VMs) auszuführen. Während Vista als Host-System die Enterprise-Version voraussetzte, kann es bei Windows 7 auch XP sein. Zulässig sind wie bisher 4 Instanzen. Damit sind zwar technisch neue Konstellationen möglich, unter Kostenaspekten ändert sich aber nichts: Das Recht, Windows parallel in 4 VMs auszuführen, ist an eine Software Assurance geknüpft, die ohnehin die Nutzung der Enterprise-Edition beinhaltet.
    • Ausdehnung der VECD: Virtual Enterprise Centralized Desktop wurde von Microsoft als Lizenz eingeführt, damit Benutzer auf Windows zugreifen können, das in einer VM auf dem Server läuft, also für VDI-Lösungen. Update: Sie wurde mittlerweile in Windows VDA umbenannt und ist in der Software Assurance für den Client enthalten. Wer eine solche nicht abschließen möchte, kann eine VDA nun auch für Windows-PCs kaufen.
      Unter Windows 7 ist diese Lizenz nun auch für weitere Einsatzgebiete erforderlich. In der Praxis fallen nun für bestimmte Nutzungsarten zusätzliche Kosten an. Das betrifft etwa Remote-Boot-Konfiguationen, bei denen Windows aus dem Netz, in der Regel von einem File-Server geladen wird. Bisher war dieses Verfahren durch OEM- und Retail-Lizenzen abgedeckt. Ebenfalls unter die VECD fällt der Zugriff auf Blade-PCs im Rechenzentrum, einem weiteren zentralistischen Modell. Wer mithin eines der Remote-Computing-Modelle nutzt, muss eine Lizenz erwerben, die ihn für alle berechtigt, auch wenn er sie nicht benötigt.
    • Windows 7 Professional, Ultimate and Enterprise enthalten zusätzlich eine XP-Lizenz, um den Vista-Vorgänger in einer lokalen VM auszuführen ("XP Mode"). Allerdings mangelt es diesem an Management-Möglichkeiten, so dass Microsoft für größere Unternehmen den Einsatz von MED-V, das Bestandteil des Desktop Optimization Pack ist. Dieses ist nur für SA-Kunden verfügbar.

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    Bild von Wolfgang Sommergut

    Wolfgang Sommergut hat lang­jährige Erfahrung als Fach­autor, Berater und Kon­ferenz­sprecher zu ver­schie­denen Themen der IT. Da­ne­ben war er als System­ad­mi­ni­stra­tor und Con­sultant tätig.
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    2 Kommentare

    Bild von Andrej Radonic

    ...unglaublich, was sich Microsoft da wieder ausgedacht hat.
    Für einen dauerhaften Überblick in diesem Dschungel von Termini wäre ein kleines Lexikon eine prima Angelegenheit.

    Habe ich gerade einem Mittelstands-GF (300 User, Dr. jur.) weitergeleitet. Sein Kommentar '..na den Richter möchte ich sehen, der so einen Scheiß mitmacht..'. Meine Gedanken gingen vorher schon in die gleiche Richtung.