Tags: Windows 7, Lizenzierung, Desktop-Virtualisierung
Gleichzeitig mit der Ankündigung des Service Pack 1 für Windows 7 und Server 2008 R2 gab Microsoft noch weitere Neuheiten bekannt, die Desktop-Virtualisierung erleichtern sollen. Eine davon betrifft die Lizenzbedingungen für zentral installierte Desktops. Die Umbenennung der Lizenz "Virtual Enterprise Centralized Desktop" (VECD) in Windows VDA bringt ab 1. Juli 2010 nicht nur einen neuen Namen und andere Preise, sondern auch geänderte Nutzungsbedingungen.
Die auffälligste Änderung bei der Lizenzierung virtueller Desktops ist zweifellos der Preis. Für Kunden, die eine Software Assurance (SA) für Windows abschließen, entfällt die Notwendigkeit für eine zusätzliche VECD, sie erhalten dann alle Rechte für den Zugriff auf virtuelle Desktops als Teil ihres Abonnements.
Bisher mussten sie für eine VECD for SA zusätzlich 23 Dollar pro Jahr berappen. Für Geräte, die nicht SA-fähig sind, etwa Thin Clients oder Rechner mit einem anderen Betriebssystem, fallen künftig für Windows Virtual Desktop Access (Windows VDA) jährlich statt 110 nur mehr 100 Dollar an.
Größerer Preisnachlass für Windows-PCs
Die Preisreduktion bevorzugt somit Windows-PCs, weil SA-Kunden mit der neuen Regelung dort pro Jahr 23 Dollar, bei Thin Clients hingegen nur 10 Dollar sparen. Der bisherige Zwang zu einer SA für firmeneigene Windows-PCs, die auf virtuelle Desktops zugreifen, soll gelockert werden, so dass für Rechner mit einer OEM-Lizenz ebenfalls eine VDA erworben werden kann. Diese Option dürfte sich jedoch nur in bestimmten Konstellationen lohnen (siehe dazu auch das Rechenbeispiel von Jeroen van de Kamp)
Die Software Assurance ist jenen Unternehmen vorbehalten, die eine Volumenlizenz (VL) erworben haben, so dass diese zu den SA-Abogebühren (25 bis 29 Prozent der Anschaffungskosten jährlich) hinzugerechnet werden muss.
Je nach Lizenz und Rabattstufe fallen insgesamt während einer typischen Laufzeit von drei Jahren für eine SA aber für VL plus SA nur ähnlich hohe Kosten an wie für eine VDA bei einem Rechner mit OEM-Windows (3 x 100 Dollar).
Eine Volumenlizenz plus SA bietet aber zusätzlich eine Reihe wesentlicher Vorteile, wie das Recht zum Re-Imaging oder die Volumenaktivierung. Mit der SA erwirbt man zudem das Update-Recht auf die nächste Version ohne zusätzliche Kosten.
VDA eingeschränkt übertragbar
Wie bisher unter der VECD müssen für Endgeräte, die nicht dem Unternehmen gehören und die auf einen virtuellen Desktop zugreifen, VDA-Lizenzen erworben werden. Das gilt beispielsweise für freie Mitarbeiter oder Angestellte eines Dienstleisters.
Die VDA kann auf einen anderen PC übertragen werden, wenn etwa ein Projekt endet und die beteiligten Externen sie nicht mehr benötigen. Allerdings lässt sich diese Bindung an ein Gerät frühestens nach 90 Tagen lösen. Dauert der Auftrag eines Freelancers nur 3 Wochen, liegt die Lizenz bis zum Ablauf von 3 Monaten brach.
Mehr Rechte beim Zugriff mit privaten Geräten
Die neue Regelung ist im Vergleich zur VECD liberaler bei den Roaming-Rechten. Wenn für einen Windows-PC eine SA existiert, dann kann der Benutzer mit jedem privaten Gerät von zu Hause oder von unterwegs auf seinen zentral gehosteten Desktop zugreifen.
Während die VECD die Beschränkung auf einen einzelnen Home-PC des Benutzers forderte, erlaubt die VDA etwa auch Smartphones oder jedes andere private Gerät.
Stellt hingegen die Firma dem Mitarbeiter neben seinem Arbeitsplatzrechner beispielsweise noch einen Blackberry, mit dem er auf seinen virtuellen Desktop zugreifen kann, dann ist dafür eine VDA fällig.
Trend zu personenbezogener Lizenzierung?
Einige Beobachter sehen in den erweiterten Roaming-Rechten einen ersten Schritt von der strikt gerätebasierten hin zu einer personenbezogenen Lizenzierung. Letztere wäre dem von überall erreichbaren persönlichen Desktop ohnehin angemessener.
Die relativ willkürliche Unterscheidung des Zugriffs nach privaten und Firmengeräten widerspricht dagegen einem solchen Umdenken. Zudem schafft sie Anreize für Unternehmen, Mitarbeiter mit ihrer privaten Ausstattung arbeiten zu lassen oder ihnen die Geräte zu überlassen, anstatt 100 Dollar pro Jahr an Microsoft abzuführen.
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